Kalenderprospekt 2024

5 KALENDERVARIANTEN UNSER KALENDER – IHR ANLIEGEN Wählen Sie Ihre Variante und stöbern Sie in diesem Prospekt auf den folgenden Seiten. ODER DOCH LIEBER ANDERS? Sie haben ein spezielles Anliegen und sind bei unseren Varianten nicht fündig geworden? Kein Problem, wir gestalten und produzieren gern nach Ihren Vorstellungen. IHRE TERMINE – IHR KALENDER Auf Ihren Wunsch kann auch das Kalendarium verändert werden (z. B. Farben, Wappen, Ortsbezeichnung, eigene Veranstaltungs- termine usw.). SIE WOLLEN MEHR? Dann schauen Sie gerne auf unserer Webseite drei-w-verlag.de vorbei. Unter dem Punkt „Schulferienkalender“ finden Sie alle Varianten und Lösungen für verschiedene Branchen. Alter- nativ stehen wir auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie einfach unter der 02054 5119 an. Wir freuen uns auf Sie! IN DIESEM PROSPEKT FINDEN SIE MOTIVVARIANTEN ZU DEN THEMEN: ` Jugendschutz- und Jugendarbeitschutzgesetz ` Taschengeld und Freizeit ` Medienkompetenz ` Vielfalt ` Kinderrechte ` frühe Hilfen und Wahlen ` Umgang mit Emotionen ` (Cyber-)Mobbing ` Jugendgerichtshilfe und Hilfenummern ` Sicher Party (Vorsicht, K.O.-Tropfen) ` Wahlen ` Hilfenummern ` Umgang mit Gewalt und Prävention ` u. a. * zzgl. 7,90 Euro Versandkosten und alle Preise sind netto (+ 19 % MwSt.) Ein Nachdruck, auch auszugsweise, von Motiven oder Erzeugnissen der Drei-W-Verlag GmbH ist ohne Genehmigung nicht gestattet. K10212: „Cannabis“ ©DREI-W-VERLAG, ESSEN JUGENDAMT MUSTERSTADT Drogenberatung Musterstraße 123 12345 Musterstadt Tel. 02020 123456 www.ja-musterstadt.de K10001: „JuSchG“ unter 18 Jahre unter 16 Jahre Kinder unter 14 Jahre Jugendliche erlaubt nicht erlaubt (Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche) Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr bis 20 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr } ©DREI-W-VERLAG,Essen Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz ge- stattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. bis 24 Uhr §4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Aufenthalt in Gaststätten Aufenthalt in Nachtbars , Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Anwesenheit bei öffentlichen Tanz- veranstaltungen, u.a. Disco (AusnahmegenehmigungdurchzuständigeBehördemöglich) Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe Bei künstl. Betätigung o. zur Brauchtumspflege Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben (Die zuständige Behörde kann Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen anordnen.) Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (Die zuständigeBehörde kannMaßnahmen zurGefahrenabwehr treffen.) Abgabe/Verzehr von Bier, Wein, Schaumwein, Mischungen mit Bier, Wein o.ä . (Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern]) Abgabe / Verzehr von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln z.B.Spirituosen Abgabe/Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei) Kinobesuche Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” (Kinderunter 6 Jahren nurmit einer erziehungsbeauftragtenPerson. DieAnwesenheit istgrundsätzlich andieAltersfreigabegebunden! Ausnahme: „Filme ab12 Jahren“:Anwesenheit ab 6 Jahren inBe- gleitung einer erziehungsbeauftragtenPersongestattet.) Weitergabe von Filmen o. Spielprogrammen nur entsprechend der Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmögl. nur nach den Freigabekenn- zeichen:„ohne Altersbeschr./ab 6 /12 /16 Jahren” = Beschränkungen Zeitliche Begrenzungen Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de EC-Karte Querformat

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