Kalenderprospekt 2024
6 GESETZE Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität, darum geben wir unser bestes, die komplexen Gesetze gut verständlich und übersichtlich für Sie aufzuarbeiten. Wenn Sie andere Aspekte aus dem Jugendschutzgesetz von uns aufgearbeitet haben möchten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen! K10001: „JuSchG“ unter 18 Jahre unter 16 Jahre Kinder unter 14 Jahre Jugendliche erlaubt nicht erlaubt (Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche) Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr bis 20 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr } ©DREI-W-VERLAG,Essen Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz ge- stattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. bis 24 Uhr §4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 Aufenthalt in Gaststätten Aufenthalt in Nachtbars , Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Anwesenheit bei öffentlichen Tanz- veranstaltungen, u.a. Disco (AusnahmegenehmigungdurchzuständigeBehördemöglich) Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe Bei künstl. Betätigung o. zur Brauchtumspflege Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teiln. an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben (Die zuständige Behörde kann Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen anordnen.) Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (Die zuständigeBehörde kannMaßnahmen zurGefahrenabwehr treffen.) Abgabe/Verzehr von Bier, Wein, Schaumwein, Mischungen mit Bier, Wein o.ä . (Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern]) Abgabe / Verzehr von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln z.B.Spirituosen Abgabe/Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei) Kinobesuche Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” (Kinder unter6 Jahrennurmit einer erziehungsbeauftragtenPerson. DieAnwesenheit istgrundsätzlich andieAltersfreigabegebunden! Ausnahme: „Filme ab 12 Jahren“:Anwesenheit ab 6 Jahren inBe- gleitung einer erziehungsbeauftragtenPersongestattet.) Weitergabe von Filmen o. Spielprogrammen nur entsprechend der Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr. / ab 6 / 12 / 16 Jahren” Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmögl. nur nach den Freigabekenn- zeichen:„ohne Altersbeschr./ab 6 /12 /16 Jahren” = Beschränkungen Zeitliche Begrenzungen Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de K10173: „FK JuSchG“ Elternmüssennichtalleserlauben,wasdasGesetzgestattet.Sie tragenbiszurVolljährigkeitdieVerantwortung. DasGesetzgiltnicht fürVerheirateteJugendliche. DAS JUGENDSCHUTZGESETZ §4 Aufenthalt inGaststätten §4 Aufenthalt inNachtbars ,NachtclubsodervergleichbarenVergnügungsbetrieben §5 AnwesenheitbeiöffentlichenTanzveranstaltungen, unteranderem Disco (AusnahmegenehmigungdurchzuständigeBehördemöglich) §5 AnwesenheitbeiTanzveranstaltungenvonanerkantenTrägernderJugendhilfe BeikünstlerischerBetätigungoderzurBrauchtumspflege §6 Anwesenheit inöffentlichenSpielhallen TeilnahmeanSpielenmitGewinnmöglichkeiten §7 Anwesenheitbei jugendgefährdendenVeranstaltungenund inBetrieben (DiezuständigeBehördekannAlters-undZeitbegrenzungensowieandereAuflagenanordnen.) §8 Aufenthaltan jugendgefährdendenOrten (DiezuständigeBehördekannMaßnahmenzurGefahrenabwehr treffen.) §9 Abgabe/VerzehrvonBier,Wein,Schaumwein,MischungenmitBier,Weino.ä. (Ausnahme:Erlaubtbei14-und15-Jährigen inBegleitungeinerpersonensorgeberechtigtenPerson [Eltern]) §9 Abgabe/VerzehrvonanderenalkoholischenGetränkenoderLebensmitteln z.B.Spirituosen §10 Abgabe/KonsumvonTabakwaren,E-Zigaretten/E-Shishas (auchnikotinfrei) §11 Kinobesuche nurbeiFreigabedesFilmsundVorspanns: „ohneAltersbeschr. /ab6 /12 /16Jahren” (Kinderunter6Jahrennurmiteinererziehungsbeauftragten Person.DieAnwesenheit istgrundsätzlichandieAltersfreigabegebunden!Ausnahme:„Filmeab12Jahren“: Anwesenheitab6Jahren inBegleitungeinererziehungsbeauftragtenPersongestattet.) §12 WeitergabevonFilmenooderSpielprogrammen nurentsprechendderFreigabekennzeichen: „ohneAltersbeschränkung /ab6 /12 /16Jahren” §13 Spielenanelektron.Bildschirmspielgeräten ohneGewinnmöglichkeitnurnachden Freigabekennzeichen:„ohneAltersbeschränkung/ab6/12/16Jahren” Kinder u. Jugendliche < 14 J. < 16 J. < 18 J. *(Zeitliche)BeschränkungenwerdendurchdieBegleitung einererziehungsbeauftragtenPersonaufgehoben. JUGENDAMT MUSTERSTADT | MUSTERSTARSSE 123 | 45678 MUSTERSTADT 0213 45678-9 | A.MUSTERFRAU@JA-MUSTERSTADT.DE | WWW.JA-MUSTERSTADT.DE ©DREI-W-VERLAG, Essen K10003: „JuSchG – Apps“ Jugendschutz Wir machen mit! ab 16 Bier,Wein,Sekt unter 16 kein Alkohol Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Musterhausen Familienbuero@musterhausen.de T 0123.456789 • www.musterhausen.de ©DREI-W-VERLAG, Essen ab 18 alles geht - entscheide selbst! K10062: „Jugendschutz – Smileys“ DAS JUGENDSCHUTZGESETZ ©DREI-W-VERLAG,Essen über 16 Jahre unter 16 Jahre Kinder unter 14 Jahre Jugendliche Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. §4 Aufenthalt in Gaststätten Ausnahmen:Nur inBegleitungeinererziehungsbeauftragten Person.DerAufenthalt ist außerdemgestattet zurEinnahme einerMahlzeitodereinesGetränks zwischen5und23Uhr. §5 Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranstaltungen u.a. Disco Ausnahme:Unter 16 Jahrennur inBegleitung einererziehungsbeauftragtenPerson. §5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstlerischerBetätigungoder zurBrauchtumspflege. §6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit §8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten wie z.B.Nachtclubs,NachtbarsoderOrte, vondenen Gefährdungen ausgehen. §9 Abgabe/Verzehr von Bier, Wein, Schaumwein o.ä. Ausnahme:Erlaubtbei 14-u. 15-Jährigen inBegleitungeiner personensorgeberechtigtenPerson (Eltern). §9 Abgabe/Verzehr von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln (z. B. Spirituosen) §10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auchnikotinfrei) §11 Kinobesuche Nurbei Freigabedes FilmsundVorspanns: „ohneAlters- beschr. / ab6 / 12 / 16 Jahren” (Kinderunter6 Jahrennur miteinererziehungsbeauftragtenPerson.DieAnwesenheit istgrundsätzlich andieAltersfreigabegebunden!Ausnahme: „Filme ab 12 Jahren“:Anwesenheit ab6 Jahren inBegleitung einererziehungsbeauftragtenPersongestattet.) Ausnahmemöglich bis24Uhr Ausnahmemöglich bis24Uhr bis24Uhr bis24Uhr bis22Uhr bis24Uhr bis22Uhr bis20Uhr Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de K10002: „JArbSchG“ Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de Wann darf ich arbeiten? Gesetzliche Grundlagen: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) gesetzliche wichtige Inhalte Kinder Jugendliche Grundlagen 13- u.14jährige 15- bis 17jährige Schulzeit Ferien Schulzeit Ferien ● mit Einwilligung desPersonensorgeberechtigten ● nicht mehr als 2 Stunden täglich ● nicht vor und während des Schulunterrichts ● nicht zwischen 18 und 8 Uhr §5(3) u. (4a) ● zulässige Beschäftigungen: JArbSchG - Austragen von Zeitungen,Prospekten etc. i.V.m. - Tätigkeiten in Haushalt und Garten § 2 (1) - Botengänge und Einkaufshilfe KindArbSchV - Kinder- und Haustierbetreuung - Nachhilfeunterricht - Tätigkeiten bei Feldbestellung und Ernte - Handreichungen beim Sport - Tätigkeiten bei nichtgewerblichenAktionen undVeranstaltungen § 5 (4) ● höchstens 4Wochen im Kalenderjahr JArbSchG § 6 ● behördlicheAusnahmebewilligungen fürTheater- JArbSchG vorstellungen,bei Musik-,Rundfunk- u.a. Aufführungen sowie Film- und Fotoaufnahmen § 8 ● nicht mehr als 8 Stunden täglich JArbSchG ● nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich ● ab 4 1/2 StundenArbeitszeit mindestens § 11 30 Minuten Pause JArbSchG ● ab 6 StundenArbeitszeit mindestens 60 Minuten Pause § 13 ● zwischen zweiArbeitszeiten mindestens JArbSchG 12 Stunden ununterbrochene Freizeit § 14 ● Beschäftigung nur von 6 bis 20 Uhr JArbSchG (Ausnahmen für einige Branchen) §§ 15-18 ● Beschäftigung nur an 5Tagen in derWoche JArbSchG ● keine Beschäftigung an Sams-,Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (sieheAusnahmen!) Wichtig! Eine ärztliche Untersuchung im Sinne dieser Gesetze ist nicht erforderlich. Trifft zu – Die gesetzlichen Regelungen werden in den Paragraphen aufgezeigt. ©DREI-W-VERLAG,Essen K10076: „Jugendschutz? ... aber klar!“ Jugendamt Musterstadt Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de Jugendschutz? … aber klar! ab 18 ab 18 ab 16 bis 24h ab 16 ab 18 ©Drei-W-VerlagGmbH,ESSEN = neue Varianten Spielkarte Querformat 1.000 Kalender (2-seitig) zum FESTPREIS von 98,– Euro *
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