Jugendarbeit 2021

Variante K10003: Jugendschutz – Wir machen mit! JuSchG allgemein • Das Jugendamt 2 Jugendschutz Wir machen mit! Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Musterhausen Familienbuero@musterhausen.de T 0123.456789 • www.musterhausen.de ab 18 alles geht - entscheide selbst! Variante K10004: JuSchG in Punkten Variante K10070: Jugendschutz – Cloud Variante K10075: Damit Entwicklung gelingt Damit Entwicklung gelingt Bildung und Betreuung Frühe Hilfen Unterstützung bei Erziehung Kinderschutz Illustrationen: © istockphoto.com/dondesigns,A-Digit,4x6 a it Entwicklung gelingt Bildung und Betreuung Frühe Hilfen Unterstützung bei Erziehung Kinderschutz Illus ratio en: © istockph t .com/dondesigns,A-Digit,4x6 Damit Ent icklung gelingt Bildung und Betreuung Frühe Hilfen Unterstützung bei Erziehung Kinderschutz nen: © istockphoto.com/dondesigns,A-Digit,4x6 Das Jugendamt steht Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in unterschiedlichen Lebensphasen kompetent und engagiert zur Seite. Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichtdurchdieBundesarbeitsgemeinschaftderLandesjugendämterunddasBundesministerium fürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend Jugendamt Landkreis Musterhausen Musterstraße 123 | 12345 Musterhausen T 01234-567890 | www.musterhausen-jugendamt.de ab 16 Bier,Wein,Sekt unter 16 kein Alkohol Variante K10062: Jugendschutz – Smileys DAS JUGENDSCHUTZGESETZ ©DREI-W-VERLAG,Essen Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de über 16 Jahre unter 16 Jahre Kinder unter 14 Jahre Jugendliche Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. §4 Aufenthalt in Gaststätten Ausnahmen: Nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Der Aufenthalt ist außerdem gestattet zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks zwischen 5 und 23 Uhr. §5 Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranstaltungen wie z. B. Disco. Ausnahme: Unter 16 Jahren nur in Beglei- tung einer erziehungsbeauftragten Person. §5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltung von aner- kannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege. §6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit §8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten wie z. B. Nachtclubs, Nachtbars oder Orte, von denen Gefährdungen ausgehen. §9 Abgabe/Verzehr, von Bier, Wein o. ä., Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern). §9 Abgabe/Verzehr von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln (z. B. Spirituosen) §10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei) §11 Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: "ohne Altersbe- schränkung/ab 6/ab 12/ab 16 Jahren". Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: "Filme ab 12 Jahren" in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) ab 6 Jahren gestattet. Ausnahmemöglich bis24Uhr Ausnahmemöglich bis24Uhr bis24Uhr bis24Uhr bis22Uhr bis24Uhr bis22Uhr bis20Uhr K10062 Variante K10128: Spruchreihe – Türen Spruchreihe Mit diesen Sprüchen wird in witziger oder zum Nachdenken anregender Weise auf Jugendschutzthemen aufmerksam ge- macht. Auf unserer Homepage gibt es noch mehr Auswahl. Sie wünschen einen individuellen Spruch? Sprechen Sie uns an. erlaubt nicht erlaubt (Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche) §4 Aufenthalt in Gaststätten Aufenthalt in Nachtbars, Nacht- clubs oder vergleichbaren Ver- gnügungsbetrieben §5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u.a. Disco (Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich) Anwesenheit bei Tanzveranstal- tungen v. anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl. Betäti- gung oder zur Brauchtumspflege §9 Abgabe/Verzehr von Wein, Bier, Schaumwein o.ä. (auch Mischgetränke) (Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person = Eltern oder Vormund) Abgabe/Verzehr von anderen alkoholischen Getränken und Lebensmitteln (z. B. Spirituosen) Abgabe / Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auchnikotinfrei) Auszug aus dem Jugendschutzgesetz unter 18 Jahre unter 16 Jahre KINDER unter 14 Jahre JUGENDLICHE bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 22 Uhr    = Beschränkungen ZeitlicheBegrenzungen §10 werdendurchdieBegleitung einer erziehungsbeauftragtenPerson aufgehoben. } Jugendamt Musterstadt • Jugendschutz Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt T 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de Änderungen der Standardwerbeseiten nach Ihren Wünschen sind möglich! ©DREI-W-VERLAGGmbH, Essen ©DREI-W-VERLAGGmbH, Essen NEU! ©DREI-W-VERLAGGmbH,Essen IM LEBEN GIBT ES NICHT NUR TUREN, SONDERN AUCH VIELE TREPPEN ! : Jugendamt Musterstadt Musterstraße 123 • 12345 Musterstadt 0202 123456 • www.ja-musterstadt.de Variante K10106: Mach doch ... MACH DOCH , WAS DU WILLST! * ... und wenn es sich dabei z. B. um Projekte (von Jugendlichen) für Jugendliche handelt, gelingt es mit Unterstützung des Jugendamtes leichter (oder besser). Frag einfach mal nach beim… JUGENDAMT DER STADT MUSTERHAUSEN Silvia Muster T 12345-67890 s.muster@musterhausen.de Klaus Test T 12345-67890 k.test@musterhausen.de * facebook.com/JA_Muster instagram.com/mach_doch ©DREI-W-VERLAGGmbH, Esse n Jugendamt Musterstadt • Abt. Prävention Jugendstr. 11 • 12345 Musterstadt Tel.: 0 12 34 / 5 67 89 • E-Mail: jugendschutz@musterstadt.de Jugendschutz Jugendliche Cybermobbing Pravention Internet Gewalt Computerspiele Erwachsene Projekte Information Smartphone Netzwerke Eltern Tabakwaren Personlichkeitsrechte Alkohol Medien Medienkompetenz Offentlichkeit E Shishas E zigaretten Kinder Mobbing Multiplikatoren Sucht Hate speEch Spielhallen Pornografie Extremismus Selbstverletzung i i ©DREI-W-VERLAGGmbH,Essen je 1.000 2-seitige Schulferienkalender mit Ihrem Eindruck auf einer Variantenseite: 91,- E +16 % MwSt. (voraussichtlich bis 31.12.2020)

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