DIN-A2 Plakat 135 g/qm Papier • Bestell-Nr.: 6201
"Veranstalter und Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen." (§ 3 des JuSchG). • Stand Mai 2021